top of page

NEWS

10/2012

(laut ZVA Nr. 10 / Oktober 2012)

Sehhilfe als außergewöhnliche Belastung

in den Fällen, in denen außergewöhnliche Belastungen den in § 33 Einkommenssteuergesetz festgelegten Eigenanteil übersteigen, können sie steuerlich geltend gemacht werden. im Zusammenhang mit der Anerkennung der Sehhilfe als außergewöhnliche Belastung haben sich in der letzten Zeit einige Änderungen ergeben. Bei einer Sehhilfe, die bereits einmal augenärztlich verordnet war und bei Folgebrillen, die durch Augenoptiker abgegeben wurden, müssen die Finanzbehörden (bundeseinheitlich) eine vom Augenoptiker ausgestellte Rechnung akzeptieren. 

Unsere Geschäfte werden geschützt durch:

Store Mönchengladbach

41061 Sandradstr. 20 (Nähe Alter Markt)

02161-40 68 78

Di-Fr 10 -14  I 15-19 Uhr

Sa    10 - 14 Uhr             TERMIN BUCHEN

Store Düsseldorf

40219 Bilker Allee 23 (Nähe Bilker Kirche)

0211- 41 65 43 64

Di-Fr 10-14 I 15-19 Uhr

Sa    10-14 Uhr            TERMIN BUCHEN

FOLGE UNS:

  • Instagram
  • Facebook

             copyright 2024 by Christian Meusers 

bottom of page